Einmal im Jahr muss für jedes Kind die Anmeldung zum Ganztag ausgefüllt werden. Dabei geben die Eltern an, ob eine zusätzliche Betreuung in den Randzeiten oder Ferien gebucht wird und ob das Kind am Mittagessen teilnimmt. Die Anmeldung muss jedes Jahr abgegeben werden – auch wenn nichts gebucht wird, auch wenn es keine Veränderungen gibt.
Die Gebühren können ermäßigt werden,
– wenn das Einkommen relativ gering ist,
– wenn es jüngere Geschwister gibt, die eine Kita oder Schule besuchen,
– wenn das Kind BuT-berechtigt ist (d.h. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket erhält).
Für BuT-berechtigte Kinder sind Mittagsverpflegung, bis zu sechs Wochen Ferienbetreuung sowie der Besuch der Vorschule bis 16 Uhr umsonst.
Gebührenermäßigung oder Gebührenerlass ist nur möglich, wenn entsprechende Belege im Schulbüro vorgelegt werden.
Liegen Anmeldung und alle erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der genannten Fristen im Schulbüro vor, müssen wir die Buchung ohne Berücksichtigung von Wünschen und Kostenermäßigungen eingeben.