Wenn Ihr Kind krank ist / die Schule nicht besuchen kann, müssen Sie Ihr Kind spätestens bis 8:00 Uhr für den gleichen Tag krank melden / abmelden.
Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören u.a. Läuse und Corona, das bedeutet, diese Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG der Schule gemeldet werden. Bitte geben Sie in diesem Fall an, um welche Krankheit es sich handelt.
Sollte Ihr Kind wegen eines wichtigen Termines die Schule nicht besuchen, machen Sie bitte genaue Angaben zum Termin.